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Montag, 08. Mai 2023

Mehrwegangebotspflicht reicht nicht

Alleine in Deutschland entstehen laut Verbraucherzentrale Berlin täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke. Seit Anfang Januar 2023 muss die Gastronomie neben Plastik-Wegwerfverpackungen verpflichtend auch Mehrweg-Lösungen als Alternative anbieten. Die Mehrwegpflicht gilt für Restaurants, Cafés, Imbisse, Lieferdienste oder auch Frischetheken in Supermärkten mit Take-Away-Angeboten. Das Gesetz gilt auch für große Fast-Food-Kettern wie McDonald’s, Burger King oder Dominos, selbst für kleine Fillialen. Laut dem Verpackungsgesetz sind jedoch nur Becher und Boxen mit Plastikanteil betroffen.

McDonald’s hat nur die Becher für Getränke, Eis und Milchshakes geändert, für die kleinen Pappkartons und Hüllen für Burger und Pommes braucht keine Mehrwegalternative angeboten werden. Für zwei Euro Pfand bekommt man einen Mehrweg-Becher von McDonald’s, der ausschließlich in McDonald’s-Filialen zurückgegeben werden kann. Konkurrent Burger King beispielsweise kooperiert mit dem Pfandsystem-Anbieter Recup, dessen Becher in vielen Cafés angeboten werden. Letztlich brauchen wir aber mehr als eine Mehrweg-Angebotspflicht.

Einwegverpackungen aus reiner Pappe und Aluminium bieten Fast-Food-Ketten eine Schlupfloch zum Aushebeln der Mehrwegangebotspflicht. Nur mit einer flächendeckenden Mehrweg-Pflicht und der Verteuerung oder Verbot von Einwegverpackungen kann die Müllflut eingedämmt werden.

Greenpeace hat ein Single Use-Meldeportal eingerichtet, wo jede/r einen Verstoß gegen die Mehrweg-Angebotspflicht melden kann.

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